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Hauptverein NEWSLETTER - Neue Corona-Regelungen ab 8.3.2021

Hallo zusammen,

Bundes- und Landesregierung haben einen neuen Stufenplan für Öffnungen bekanntgegeben, die auch unseren Sportbetrieb betreffen.

Im ersten Schritt können ab Montag 8.3.21 Kinder bis einschließlich 14 Jahre den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.

Weitere Schritte können nach erreichen festgelegter Inzidenzwerte (35/50/100) später dazu kommen. Hierzu der Hinweis, dass die in den Stufenregelungen festgelegten Inzidenzwerte in Hessen nicht regional gelten (z.B. Landkreis), sondern die Gesamt-Inzidenz des Landes Hessen ausschlaggebend ist! Sollten die Zahlen wieder drastisch steigen, können einzelne Regelungen jederzeit zurückgenommen werden.

Gibt es in den nächsten Tagen/Wochen weitere Lockerungen bzw. Anpassungen, werde ich zeitnah die Spartenleitungen informieren. Dies geschieht wie immer in Absprache mit dem Bürgermeister.


Für Schritt 1 ab Montag 8.3.2021 gilt folgendes:

1. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens 5 Personen gestattet.

Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

2. Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach Punkt 1 (s.o.) erlaubt ist, gestattet.

3. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.

Hinweise:

- Hier können die Trainer selber über sinnvolle Gruppengrößen entscheiden.

- Der Sportbetrieb für diese Gruppe ist ausschließlich auf den Sportplätzen erlaubt, d.h. gemeinsames Joggen im Feld mit mehr als 2 Hausständen und max. 5 Personen geht auch für diese Altersgruppe NICHT!


4. Die Öffnung von Sportanlagen ist nur zulässig, sofern Besucherinnen und Besucher nur alleine oder in nach Punkt 1 zulässigen Gruppen eingelassen werden; einzelne Besucherinnen und Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten.


5. Die im letzten Jahr erarbeiteten Hygienekonzepte, sowie die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sind weiterhin einzuhalten.


6. Die Kabinen an den Sportplätzen bleiben vorerst geschlossen.

Wir verfahren so wie im letzten Jahr bei dem Wiedereinstieg. Fertig Umgezogen zum Sportplatz kommen und dort die Schuhe wechseln.


7. Die Sporthallen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.


Bei Fragen meldet euch gerne.


Viele Grüße Uwe

Uwe Fischer 1. Vorsitzender SV Espenau 1895/1946 e.V. www.svespenau.de



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